Was viele Unternehmer noch nicht wissen, ist längst Realität und wird mit zunehmendem Erfolg auch angewandt: Die staatliche Förderung der Mitarbeitergesundheit. Oft wird über bürokratische Hürden bei Antragsstellungen gejammert – in diesem Fall können selbst wir vom Team beneFIT von einem „sehr einfachen“ Verfahren sprechen.
Immerhin 500 Euro kann ein Unternehmen pro Jahr und Mitarbeiter lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheits-förderung investieren. So werden Aktivitäten steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b, Absatz 1 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 3 SGB V genügen. Vereinfacht heißt das:
- Bewegungsprogramme
- Ernährungsprogramme
- Suchtprävention
- Stressbewältigung
zählen explizit dazu. Nicht unter diese Regelung fallen Mitgliedsbeiträge in einem Sportverein oder die Gebühren für ein Fitness-Studio. Wir vom Team BeneFIT fordern, den Satz von 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter zu verdoppeln, um zusätzliche Anreize für die Unternehmen zu schaffen, das Thema Betriebliche GesundheitsförderungGesundheitsförderung (engl. Health promotion) umfasst Maßnahmen und Aktivitäten, mit denen die Stärkung der Gesundheitsressourcen und -potenziale der Menschen erreicht werden soll. Sie beschreibt den Prozess der Befähigung von Menschen, ihre Kontrolle über Determinanten der Gesundheit zu erhöhen und somit die Gesundheit zu stärken. Dabei werden nicht nur das Verhalten des Einzelnen, seine Kenntnisse und Fertigkeiten fokussiert, sondern auch soziale, ökonomische und Umweltbedingungen. Gesundheit wird dabei in einer ganzheitlichen Sichtweise als körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden definiert, das durch individuelle, soziale und gesellschaftliche Hintergründe beeinflusst wird. Gesundheit ist also weniger ein Zustand oder Ziel, als vielmehr eine Ressource des täglichen Lebens. Sie ist laut der Bangkok-Charta der WHO aus dem Jahre 2005 der Weg zu einer höheren Lebensqualität.[1] Übersicht wirklich zu forcieren und ernst zu nehmen. Mehr unter www.bundesgesundheitsministerium.de