Steuerliche Vorteile in der betrieblichen Gesundheit

Was viele Unternehmer noch nicht wissen, ist längst Realität und wird mit zunehmendem Erfolg auch angewandt: Die staatliche Förderung der Mitarbeitergesundheit. Oft wird über bürokratische Hürden bei Antragsstellungen gejammert – in diesem Fall können selbst wir vom Team beneFIT von einem „sehr einfachen“ Verfahren sprechen.

Immerhin 500 Euro kann ein Unternehmen pro Jahr und Mitarbeiter lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheits-förderung investieren. So werden Aktivitäten steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b, Absatz 1 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 3 SGB V genügen. Vereinfacht heißt das:

  • Bewegungsprogramme
  • Ernährungsprogramme
  • Suchtprävention
  • Stressbewältigung

zählen explizit dazu. Nicht unter diese Regelung fallen Mitgliedsbeiträge in einem Sportverein oder die Gebühren für ein Fitness-Studio. Wir vom Team BeneFIT fordern, den Satz von 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter zu verdoppeln, um zusätzliche Anreize für die Unternehmen zu schaffen, das Thema Betriebliche Gesundheitsförderung wirklich zu forcieren und ernst zu nehmen. Mehr unter www.bundesgesundheitsministerium.de

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