Datenschutz pwp®

DSGVO – Datenschutz Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 gilt die EU Datenschutz Grundverordnung für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese gilt auch für Selbstständige oder Firmen mit nur einem Mitarbeiter. Ab 10 Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, ist zwingend ein Datenschutzbeauftragter zu benennen.

Wir bieten Ihnen sinnvolle Lösungen mit unserem
Datenschutz pwp® präventiv | wirtschaftlich | pragmatisch.

Datenschutz Qualitätsstandard pwp®
präventiv | wirtschaftlich | pragmatisch.

⋅Website DSGVO⋅
Abmahnungen vermeiden
⋅Einführung DSGVO⋅
Bußgelder vermeiden
⋅Betreuung DSGVO⋅
Datenschutz leben

Website DSGVO

 

Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

Geben Sie Abmahnern keine Chance. Das Logo der IT-Recht Kanzlei für Ihre Website.

Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufserklärung

Wir nutzen die von unserem Partner IT-Recht Kanzlei zur Verfügung gestellten Textbausteine.

Anhand eines Fragenkataloges werden die benötigten Daten ermittelt. Wir erstellen einmalig, nach Ihren Angaben, aus rechtssicheren Mustern die benötigten Dateien in PDF und HTML.

Einführungsprojekt

 

Wir haben die Anforderungen der DSGVO in ein standardisiertes Vorgehen gegossen. Somit ist es möglich einen einfachen und schnellen Prozess im Einführungsprojekt aufzusetzen.

Maßgeblich für uns sind die Vorgaben der Aufsichtsbehörden. Hier gilt federführend für alle Bundesländer das bayerische Landesamt für Datenschutz.

Der Projektaufwand unsererseits richtet sich sehr stark nach Ihrer aktiven Mitarbeit. Je mehr Sie sich einbringen, desto geringer sind die Projektkosten. In der Preisliste haben wir eine unverbindliche Kostenschätzung nach Betriebsgröße aufgelistet.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein erstes Gespräch.

Datenschutzbeauftragter

 

Der DSB kann intern aufgebaut werden. Er darf nicht gleichzeitig Inhaber, Geschäftsführer, Personalverantwortlicher oder IT-Verantwortlicher sein. Er muss die nötigen Kompetenzen und Mittel zur Verfügung gestellt bekommen und genießt Kündigungsschutz.

Für den externen Datenschutzbeauftragten spricht viel. Er ist frei von Interessenskonflikten und bringt sein effizientes, aktuelles Fachwissen mit ein. Er ist ein „Kümmerer“ für Ihren Datenschutz.

Wir machen Ihnen ein faires Angebot. Die monatlichen Kosten des DSB werden eins zu eins als Zeitkontingent zur Verfügung gestellt. Ein fester Sockelbetrag ohne Leistung wird nicht vereinbart. Somit ist es auch für Firmen mit weniger als 10 Personen sinnvoll einen DSB zu bestellen. Sie bezahlen den DSB nur, wenn er Leistung für Sie erbringt.